Flugstornierung: So funktioniert die Rückerstattung des Ticketpreises
100 % Stornokosten nach der Stornierung des Fluges? Solche Forderungen sind in der Praxis nicht selten. Mit der Unterstützung der erfahrenen Advocatur Wiesbaden können Sie wegen der zu viel gezahlten Gebühren der Flugstornierung eine Rückerstattung erhalten.
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In der Regel muss ein Flugticket in voller Höhe im voraus bezahlt werden. Wenn dann jedoch ein ungeplantes Ereignis eintritt, das die Flugreise unmöglich macht, bleibt der Fluggast nicht selten auf den Kosten sitzen. Die Fluggesellschaften behalten oftmals den kompletten Ticketpreis ein. Wir unterstützen Sie dabei, nach der Flugstornierung eine Rückerstattung zu bekommen. Gerne bieten wir Ihnen für Ihren Fall eine kostenlose Ersteinschätzung an. Mehr über uns und unsere Rechtsberatung erfahren Sie im telefonischen Beratungsgespräch. Nehmen Sie dazu gerne jederzeit Kontakt auf!
Genaue Berechnung der Stornokosten für den Flug
Immer mehr Fluggesellschaften gehen dazu über, Stornokosten für Flüge in ihren AGB pauschal festzulegen. Nicht selten belaufen sich diese auf den vollen Preis für das Flugticket. Allein dies ist schon fragwürdig und sorgt in vielen Fällen dafür, dass wir nach der Flugstornierung eine Rückerstattung erwirken können.
Unter Berufung auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen weigern sich die Fluggesellschaften, den Ticketpreis nach Flugstornierung im Rahmen einer Rückerstattung zurückzuzahlen. Sie verweisen darauf, dass eine Erstattung aufgrund des gewählten Tarifs nicht möglich sei. Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden damit bis zu 100 % des Preises als Stornokosten für den Flug berechnet.
Das Ziel: Fluggäste sollen einen neuen Flug buchen und werden doppelt zur Kasse gebeten. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zeigt sich dann aber, dass Klauseln nichtig sind, die 100 % Stornokosten bei Nichtinanspruchnahme respektive einer Flugstornierung verlangen. Eine Rückerstattung der Fluggesellschaft für die ersparten Aufwendungen muss dann erfolgen.
Flug stornieren: So bekommen Sie Steuern und Gebühren zurück
Die Airlines argumentieren häufig mit den Kosten, die ihnen durch stornierte Flüge entstehen. Tatsächlich erspart sich die Fluggesellschaft dadurch aber auch Aufwendungen. Wurde das Ticket bereits bezahlt, müssen diese Einsparungen nach einer Flugstornierung als Rückerstattung zum Fluggast zurückfließen.
Wenn Fluggäste ihren Flug stornieren, müssen sie mindestens die bereits gezahlten Steuern und Gebühren, die am Flughafen anfallen, wieder zurückerhalten – denn auch die Airlines müssen diese nicht zahlen. Daneben muss die Fluggesellschaft dem Fluggast abrechnen, welchen Anteil an Kerosin sie einspart. Auch weitere Einsparungen infolge der Flugstornierung, wie zum Beispiel für die Verpflegung an Bord müssen angegeben werden. Schließlich muss eine Fluggesellschaft auch noch darlegen, dass sie den freigewordenen Sitzplatz nicht anderweitig verkauft und somit zusätzlichen Erlös erzielt hat. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine entsprechende Rückerstattung durchsetzen möchten.
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