Dürfen Stornokosten bei Pauschalreisen verlangt werden?

Reiseanbieter verlangen von Pauschalreisenden nach Reiserücktritt hohe Stornokosten für nicht angetretene Pauschalreisen. Ob diese allerdings tatsächlich rechtsgültig sind, hängt von verschiedenen Umständen ab, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

Nutzen Sie die Vorteile unserer spezialisierten Kanzlei:

✓ Rechtsanwalt für Reiserecht
✓ 30 Jahre Berufserfahrung
✓ Professionelle Prozessbegleitung
✓ Spezialisierung auf Reise- und Luftverkehrsrecht

Es ist ein beliebtes Mittel von Reiseveranstaltern, Stornokosten bzw. Rücktritt von Pauschalreisen zu verlangen.
Derartige Reiserücktrittskosten – vom Volksmund auch Stornokosten genannt -, werden bei Pauschalreisen häufig in den allgemeinen Reisebedingungen festgesetzt. Die Höhe ist gestaffelt nach Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und geplantem Antritt der Reise.
Je näher der Rücktritt vor dem geplanten Reisezeitraum erklärt wird, desto höher ist die pauschale Entschädigung.
Aber ist dieses Vorgehen tatsächlich rechtsgültig?

Jetzt beraten lassen! 

Die vom Reiseveranstalter geforderte pauschale Entschädigung in Form von Stornokosten bei Pauschalreisen entspricht in vielen Fällen
nicht der gesetzlichen Lage und darf daher nicht vom Kunden verlangt werden. In der Praxis verwenden die Reiseveranstalter häufig
Klauseln, die deutlich zu hohe Stornokosten nach Rücktritt von Pauschalreisen zum Inhalt haben.

Als auf das Reiserecht spezialisierte Advocatur beraten wir Sie gerne, wenn Sie für Ihre Pauschalreise vom Rücktrittsrecht
Gebrauch machen wollen. Lesen Sie mehr über uns auf unserer Website – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Reiserücktrittskosten werden oft zu hoch angesetzt

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09. Dezember 2014 (X ZR 13/14) erneut bekräftigt, dass die Stornoklauseln unwirksam sind,
die bei Rücktritt vom Vertrag länger als 30 Tage vor dem geplanten Antritt eine höhere Entschädigung als 20 % des Reisepreises zum Inhalt haben. In der Vergangenheit hat sich bei vielen Veranstaltern die Praxis etabliert, mindestens 25 % des Reisepreises als Stornokosten
für die Pauschalreise zu verlangen. Wer eine solche Klausel in seinem Vertrag findet, hat gute Chancen, dagegen vorzugehen.

Ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Stornokosten für den Rücktritt von Pauschalreisen ist der Zeitabstand zwischen der Stornierung und dem geplanten Reiseantritt. In der Praxis verlangen die Anbieter oftmals fast den kompletten Reisepreis, wenn die Stornierung nur
ein- bis zwei Tage vor Abfahrt bzw. Abflug getätigt wurde. Mehrere Gerichte haben allerdings entschieden, dass beispielsweise
95 % des Reisepreises als pauschale Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag kürzer als 2 Tage vor dem geplanten Reiseantritt unwirksam sind.

Daraus ist abzuleiten, dass auch die übrigen, von den Veranstaltern gewählten pauschalen Entschädigungssätze unwirksam sind.
Derart hohe Stornogebühren für Pauschalreisen benachteiligen die Reisenden in einer unangemessenen Art und Weise.

Beratungstermin vereinbaren! 

 

 

Pauschalreise stornieren bei höherer Gewalt

Von höherer Gewalt spricht man im Reiserecht dann, wenn nicht voraussehbare, unabwendbare Ereignisse eintreten, die durch Naturkräfte oder die Handlung Dritter herbeigeführt wurden. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Flutkatastrophen, aber auch Kriege und Pandemien. Wollen Sie eine Pauschalreise stornieren, weil die Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, nicht durchführbar oder besonders gefährlich ist? Reiseveranstalter können ein Rücktrittsrecht unter diesen Umständen in ihren Verträgen nicht ausschließen. In den meisten Fällen haben sowohl Reisende als auch Veranstalter das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Stornokosten dürfen hierbei nicht erhoben werden.

Ersteinschätzung nutzen!

 


Pauschalreise stornieren bei einer Reisewarnung

Wird eine Reisewarnung für das betreffende Urlaubsland ausgesprochen, wirkt sich dieser Umstand entscheidend auf die Rahmenbedingungen für die Pauschalreise und das Rücktrittsrecht aus. Die Sicherheitslage im Reiseland wird vom Auswärtigen Amt beurteilt. Besteht hier aufgrund von Umweltereignissen, politischen Krisen oder jüngst der Corona- Pandemie ein Risiko, weswegen Urlauber ihre Pauschalreise stornieren möchten, dann muss die Rechtsfolge des Reiserücktrittes juristisch geklärt werden.

Eine Reisewarnung verbessert immerhin die Chancen, ohne Stornokosten aus dem Vertrag herauszukommen. Entscheidend für die Möglichkeit, die Pauschalreise kostengünstig zu stornieren und vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, ist die Frage, ob die Reise bereits vor oder nach der ausgesprochenen Reisewarnung gebucht wurde.


Pauschalreise ins Risikogebiet: Stornieren möglich?

Die Frage, wie für Ihre Pauschalreise das Rücktrittsrecht ohne die Zahlung der vollständigen Stornokosten durchgesetzt werden kann, muss immer individuell abgewogen werden. Haben Sie eine Pauschalreise in ein Risikogebiet gebucht, die Sie gerne stornieren wollen? Dann haben Sie nicht automatisch das Recht, Ihr Geld in voller Höhe zurückzufordern.

Fall prüfen lassen!


Hotelgebühren und Flugkosten können unter bestimmten Bedingungen vom Reiseveranstalter zurückverlangt werden, wenn am Reiseziel außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände eingetreten sind. Damit Sie für Ihre Pauschalreise in diesem Fall das Rücktrittsrecht geltend machen können, wenden Sie sich an den spezialisierten Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, der Ihren Fall prüfen und berechtigte Forderungen notfalls auch gerichtlich geltend machen kann.

 

Krankenhaus

Pauschalreise wegen Krankheit stornieren 

Ein gar nicht so seltenes Szenario: Sie freuen sich seit Langem auf die geplante Pauschalreise und müssen diese nun kurz vorher wegen Krankheit stornieren. Doch was passiert in diesem Fall mit den Reisekosten und gibt es ein generelles Rücktrittsrecht? Leider nein. Allerdings dürfen die Reiseveranstalter auch nicht pauschal hohe Stornokosten verlangen und diese willkürlich festlegen. Welche gesetzlichen Regelungen es für die Stornierung einerPauschalreise durch Krankheit in Bezug auf das Rücktrittsrecht gibt, besprechen Sie am besten mit unserem Experten für Reiserecht.

Jetzt beraten lassen!

Nutzen Sie unser Leistungsangebot rund um das Reiserecht:

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Kompetente, bundesweite Vertretung
  • Prüfung des Anspruchs auf verringerte Stornokosten
  • Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen